
Qualifizierte Anleger
Bevor Sie auf die Website zugreifen können, müssen Sie die folgenden Vertragsbedingungen und rechtlichen Hinweise lesen und akzeptieren. Wenn Sie nicht in der Lage sind, entsprechend dieser Bedingungen auf die Website zuzugreifen, oder deren Bedeutung nicht verstehen, dürfen Sie nicht fortfahren und müssen die Bedingungen ablehnen.
Diese Informationen stehen daher nur den Personen zur Verfügung, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen. Diese Personen dürfen keinerlei Informationen an Dritte weitergeben, mit denen dies gemäß den lokal geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht gestattet ist.
Personen, die auf diese Website zugreifen, müssen qualifizierte Anleger sein, wie durch den Federal Act of Collective Investment Schemes (CISA) und seine Durchführungsverordnung definiert.
Qualifizierte Anleger sind:
Regulierte schweizerische Finanzinstitute (z. B. Banken, Broker-Dealer, Fondsverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen),
Öffentlich-rechtliche Körperschaften, bestimmte Pensionsfonds und regulierte schweizerische Versicherungsgesellschaften,
Personen mit hohem Eigenkapital (d. h. Personen mit einem (direkten oder indirekten) Mindestfinanzvermögen von 2 Millionen Schweizer Franken (netto)),
Anleger, die schriftlich eine Vermögensverwaltung mit Ermessensfreiheit mit einem regulierten schweizerischen Finanzinstitut oder mit einem unabhängigen Vermögensverwalter, der als qualifizierter Vermögensverwalter betrachtet werden kann, abgeschlossen haben, und
Ein unabhängiger Vermögensverwalter, der als qualifizierter Vermögensverwalter betrachtet werden kann.
Personen, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nicht fortfahren und müssen die Website verlassen.