Westaway Peter Vanguard

Vanguard : Brexit-Folgen: Hemmnisse trotz Handelsabkommens

Vanguard : Ein- und Ausfuhrformalitäten erschweren den Warenverkehr, und für die Finanzdienstleistungsbranche bleiben viele Fragen offen.

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Von Dr. Peter Westaway, Chefökonom bei Vanguard Europa


Viereinhalb Jahre nach dem Votum Grossbritanniens, die EU zu verlassen, wurde am 24. Dezember 2020 ein Post-Brexit-Handelsabkommen vereinbart. Es leitet eine neue Phase nach mehr als 40 Jahren EU-Mitgliedschaft ein. Wie erwartet, handelt es sich um ein schlankes, auf die wesentlichen Grundzüge reduziertes Freihandelsabkommen. Zwar bietet es eine rechtliche Ausgangsbasis, hält jedoch wenig für den Dienstleistungssektor und insbesondere die Finanzdienstleistungsbranche bereit. Obwohl das Abkommen die Zollfreiheit im Warenverkehr und ein Verbot von Handelsein- und Ausfuhrquoten zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich enthält, ist mit erheblichen nicht-tariflichen Handelshemmnissen zu rechnen. Dazu zählen Ein- und Ausfuhrformalitäten sowie obligatorische Gesundheitszeugnisse für Lebensmittelexporte.

EU-Passporting bei Dienstleistungen passé

Darüber hinaus wird die Freizügigkeit von Personen eingeschränkt: Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ist ein gültiges Visum erforderlich. Entscheidend ist hier, dass das Abkommen wenig Regelungen für den Dienstleistungssektor enthält. Britische Anbieter haben keinen automatischen Zugang mehr zum gesamten EU-Binnenmarkt: Nach dem Brexit profitieren sie nicht mehr vom “EU-Passporting”, das ihnen erlaubte, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Zudem gibt es keine automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen mehr (siehe Abbildung 1).

Abb. 1: Nach dem Brexit: Was bedeutet das Handelsabkommen?

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Quelle: Vanguard, Europäische Kommission; Stand: 12. Januar 2021

Allerdings wurden im Hinblick auf gleiche Wettbewerbsbedingungen Massnahmen vereinbart, die beide Seiten dazu verpflichten, gemeinsame Standards bei Arbeitnehmerrechten sowie Sozial- und Umweltvorschriften einzuhalten. Wichtig ist aber, dass diese Standards nicht völlig identisch sein müssen: Das Vereinigte Königreich muss nicht dem EU-Recht folgen und ist nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterworfen. Für den Fall von Verstössen gegen das Abkommen wurden eine unabhängige Wettbewerbsbehörde und ein Schlichtungsmechanismus eingerichtet.

Was sind die nächsten Schritte? Das Abkommen hat im Vorfeld der erwarteten Abstimmung im Europäischen Parlament die vorläufige Zustimmung der EU erhalten. Das britische Parlament hat dem Post-Brexit-Handelsabkommen bereits zugestimmt. Nun geht es darum, Regeln für bislang nicht oder nicht vollständig erfasste Sachverhalte zu entwickeln. Das betrifft vor allem auch den Finanzdienstleistungssektor.

Unvermeidlicher Kostenanstieg und strukturelle Veränderungen in der EU-Finanzlandschaft

Sowohl das Vereinigte Königreich als auch die EU werden schlechter dastehen als bei einem Verbleib Grossbritanniens in der EU. Auch wenn die Auswirkungen des Brexit im Vereinigten Königreich grösser sein werden als im Euroraum, kann es auch dort zu kurzfristigen Störungen kommen, während sich die Unternehmen an die neuen Zollverfahren anpassen. Durch Zollerklärungen und -kontrollen sind Verzögerungen an Häfen und Grenzübergängen und ein damit verbundener Kostenanstieg unvermeidlich. Im ersten Quartal 2021 ist ein leichter Rückgang des Wachstums zu erwarten und fürs Gesamtjahr ein Wachstum von etwa 4,5 Prozent.

Der Brexit könnte in den kommenden Jahren zu einer Reihe von strukturellen Veränderungen in der Finanzlandschaft der EU führen. Die EU wird Märkte in Bereichen entwickeln müssen, in denen sie derzeit auf das Vereinigte Königreich angewiesen ist. Dazu zählen beispielsweise das Clearing von Derivaten und das Investment Banking. Da viele Investmentbanken die Eurozone bislang von London aus betreuen, könnte sich der Brexit massgeblich auf den Zugang der EU zu den globalen Finanzmärkten auswirken. Die genauen Folgen sind jedoch schwer abzusehen und können sich je nach weiterem Verlauf noch ändern.

Denn das Vereinigte Königreich und die Europäische Union haben in punkto Finanzdienstleistungen eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie ihren „Willen, die Finanzstabilität, die Marktintegration und den Schutz von Anlegern und Verbrauchern zu wahren“, bekräftigen. Sie bekunden ihre Absicht, bis zum 31. März 2021 eine Vereinbarung über den Rahmen für eine Zusammenarbeit und Abstimmung in Regulierungsfragen vorzulegen. Allerdings werden derartige weitergehende Vereinbarungen nicht Bestandteil des Handelsabkommens sein. Aktuell stehen hier Entscheidungen des britischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums und der europäischen Finanzaufsicht European Securities and Markets Authority aus. Dabei hofft das Vereinigte Königreich, dass die EU in naher Zukunft über die Gleichwertigkeit von Finanzdienstleistungen entscheidet. Bevor das geschehen kann, braucht die EU indessen weitere Klarstellungen über die Unterschiede zwischen britischen und EU-Regelungen. Daher ist kaum vor Ende 2021 oder 2022 mit einer Entscheidung zu rechnen.

Brexit-Folgen sind eingepreist

Ungeachtet der negativen Auswirkungen, die der Brexit trotz des Handelsabkommens und diverser Unsicherheiten für beide Wirtschaftsräume mit sich bringt, werden einzelne Anlageklassen im Euroraum derzeit attraktiv bewertet. Insbesondere erscheinen Aktien des Euroraums sowohl im Vergleich zu anderen entwickelten Aktienmärkten als auch zu den USA und den Aktienmärkten der Schwellenländer vielversprechend (siehe Abbildung 2).

Abb. 2: Europäische Aktien erscheinen trotz Brexit günstig bewertet

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Hinweis: Bewertung auf Basis des Shiller-KGV (Cyclically Adjusted Price-Earnings Ratio, kurz CAPE). Maßstäbe für Aktien aus entwickelten Märkten sind das aktuelle CAPE-Perzentil relativ zum Fair-Value-CAPE für den lokalen MSCI-Index. Das aggregierte Bewertungsmaß der entwickelten Märkte ist der gewichtete Durchschnitt der Bewertungsperzentile der einzelnen Regionen (USA, Australien, Großbritannien, Eurozone, Japan und Kanada). Die Bewertungsmaßstäbe für Schwellenländer und China sind zusammengesetzte Maße der relativen Bewertung zu den USA und dem aktuellen CAPE-Perzentil der USA im Verhältnis zu ihrem Fair Value CAPE. Geschätzt über den Zeitraum ab Januar 1940 für die USA, Januar 1970 für Australien und Großbritannien, Januar 1980 für andere entwickelte Märkte und Januar 1990 für Schwellenländer und China, bis September 2020. Quelle: Vanguard; Stand: 30. September 2020.

Insgesamt sind die Erwartungen über die Auswirkungen des Brexit auf die Fundamentaldaten wie künftige Unternehmensgewinne weitgehend eingepreist. Die Frage für Anleger ist aber gar nicht, ob der Brexit die Finanzmärkte weiter beeinflussen wird. Um davon zu profitieren, müssten sie die Lage schliesslich treffender einschätzen als alle anderen. Das ist eine sehr hohe Messlatte und spricht dafür, dass Anleger weiterhin auf ein ausgewogenes Portfolio über Anlageklassen und Regionen hinwegsetzen sollten, das auf einer langfristigen Anlagestrategie fusst.

Quelle: BondWorld


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